Einreichungsbedingungen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin.

20. November 2009 – Einreichungsfrist für den 8. Deutschen Hörfilmpreis

Es werden folgende Leistungen ausgezeichnet:

  • Besonders gelungene Hörfilm-Produktionen,
  • Initiativen und Projekte, die auf besondere Weise zur Verbreitung und Weiterentwicklung der Audiodeskription beitragen.

Gemeint sind damit sowohl lokale – auch ehrenamtliche – Initiativen, als auch Leistungen von TV-Sendern, Leistungen innerhalb von Sendeformaten oder innovative DVD-Produktionen.

So war der Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2009 in der Kategorie „Spielfilm/Kino“ der Südwestrundfunk für die herausragende Audiodeskription des deutschen Dramas „Novemberkind“.
Bei den TV-Produktionen setzte sich die Hörfilmfassung der Tatort-Folge „Blinder Glaube“ des RBB durch.
Den Ehrenpreis der Jury erhielt Mario Adorf für seine Verdienste als Schirmherr des Deutschen Hörfilmpreises.
Ein Sonderpreis der Jury wurde an Hela Michalski für ihr langjähriges Engagement als Hörfilmbeauftragte des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein verliehen.

Jeder Einreichende (Sender, Produzent, Verleih, Verein, Initiative, ...) kann nur einen Nominierungsvorschlag einreichen.


Vorschläge für nominierungswürdige Initiativen bzw. Hörfilm-Produktionen können bis zum Ende der Einreichungsfrist (20. November 2009 für den 8. Deutschen Hörfilmpreis 2010 ) mit folgenden Unterlagen (Texte als Datei, Filme in 10 Kopien auf DVD und 1 Digi-Beta) eingereicht werden:

a) Initiativen

  1. Eine Skizze, die die vorgeschlagene Initiative in allen Aspekten darstellt (Vorbildcharakter bzw. Innovations-Potential, Nutzen für die Zielgruppe blinder und sehbehinderter Menschen, PR-Potential, Finanzierung)
    (1-2 Seiten DIN A4).
  2. Eine Kurzdarstellung der Tätigkeitsschwerpunkte der Ausführenden/Verantwortlichen mit Angaben zum bisherigen Engagement im Bereich Audiodeskription.
     

b) Hörfilm-Produktionen

  1. Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist (1 Seite DIN A4).
  2. Eine Kurzdarstellung der Tätigkeitsschwerpunkte der Ausführenden/Verantwortlichen mit Angaben zum bisherigen Engagement im Bereich Audiodeskription.
  3. 10 Kopien des Hörfilms auf DVD und 1 Digi-Beta

Einreichungen sind zu senden an:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– 8. Deutscher Hörfilmpreis –
Rungestr. 19, 10179 Berlin
E-Mail: info@dbsv.org

Ansprechpartner für Rückfragen:
Reiner Delgado (Hörfilmbeauftragter des DBSV)
Tel.: (0 30) 28 53 87 - 240
E-Mail: r.delgado@dbsv.org