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17. Deutscher Hörfilmpreis 2019: Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Berlin,

Zu den Einreichungsrichtlinien

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 1. November 2018 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2018 gingen in der Kategorie Kino an "Licht", in der Kategorie TV an "Landgericht – Geschichte einer Familie", in der Kategorie Dokumentation an "Rabbi Wolff" sowie in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm an "Wendy – Der Film". Den Publikumspreis erhielt die MDR-Produktion "In aller Freundschaft, Folge 773: Mach's gut Nick".

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und durch die Aktion Mensch gefördert. Hauptsponsor ist Pfizer Pharma GmbH.

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Pressekontakt

SteinbrennerMüller Kommunikation
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Fon: 030 / 47 37 - 2189
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Kontakt

Deutscher Hörfilmpreis
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
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Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Fon: (0 30) 28 53 87-282
Fax: (0 30) 28 53 87-200
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